Ablauf und Kosten

Ablauf und Kosten

Der inhaltliche Ablauf einer Psychotherapie ist so individuell wie das Problem des betroffenen Kindes oder Jugendlichen selbst. Der formale Ablauf hingegen ähnelt sich bei den meisten ambulanten Psychotherapien. Nach sechs probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“), in denen z. B. Fragen zu Symptomatik und zur Lebensgeschichte gestellt werden, Tests und Fragebögen zum Einsatz kommen können und erste Therapieziele festgelegt werden, wird gemeinsam mit Ihnen und dem Kind bzw. dem Jugendlichen darüber entschieden, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie durchgeführt werden soll. Hierbei ist es mir wichtig, sowohl über die Diagnose als auch über Behandlungsschritte und –möglichkeiten zu informieren.

Sollte eine Psychotherapie durchgeführt werden, finden in der Regel wöchentliche Termine mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Sowohl die Dauer als auch die Frequenz können jedoch in Ausnahmefällen variieren. Die Mitarbeit der Eltern und Bezugspersonen stellt einen wichtigen Baustein in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen dar, so dass neben den Therapiestunden des Kindes oder Jugendlichen auch regelmäßig Bezugspersonen- und/oder Familiensitzungen durchgeführt werden.

Therapieziele und Therapieerfolg sind individuell sehr verschieden. Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen gemeinsamen Weg ist, dass die Kinder, Jugendlichen und ihre Bezugssysteme bereit dazu sind, sich aktiv mit den Problemen auseinanderzusetzen.

 

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen. Sollte eine behandlungsbedürftige Störung vorliegen, trägt die Krankenkasse nach vorherigem Antrag auch die Kosten für die anschließende Therapie. Da ich vertragspsychotherapeutisch zugelassen bin und die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt, benötige ich einmal im Quartal die Versichertenkarte des Patienten. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Gesetzlich versicherte Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren auch ohne Einverständnis und Wissen ihrer Eltern zu mir kommen.

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Ob und in welcher Höhe die Kosten einer Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. So können sich z. B. auch innerhalb einer Versicherung die Leistungen stark unterscheiden. Da der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir und nicht mit der privaten Krankenversicherung geschlossen wird, empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Therapie die Rahmenbedingungen zu klären.

Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel eine anteilige Erstattung der Beihilfestelle. Bitte fordern Sie dort die entsprechenden Antragsformulare vor Therapiebeginn an.

Sowohl bei Privatversicherten als auch bei Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst zahlen. In diesem Fall ist selbstverständlich kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse notwendig, sodass diese auch nicht über die Behandlung informiert wird.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).